Hier findet ihr uns

Lenzkeller
Kemptener Str. 37
87634 Obergünzburg

Kontakt

Ruft einfach an unter

0170 4728858

08372 972075

oder nutzt unser Kontaktformular.

 
All unsere jungen Gäste finden hier eine Erziehungsbeauftragung zum Downloaden.

Wenn ihr also länger als 24 Uhr im Lenzkeller feiern wollt, bringt diese bitte ausgefüllt mit.

Und denkt daran: Sowohl der Jugendliche als auch der Erziehungsbeauftragte müssen einen gültigen Personalausweis bei sich haben. Die Erziehungsbeauftragung kann nur angenommen werden nach Kontrolle des Original-Personalausweises des Jugendlichen, Kontrolle des Original-Personalausweises des Erziehungsbeauftragen sowie der Ausweiskopie eines Elternteils.

Damit wir die Anwesenheit von Minderjährigen besser im Überblick haben, bitten wir euch unter http://www.partypass.de/downloads/bayern.html den Partypass herunterzuladen und auszudrucken, den wir ebenfalls in Verbindung mit dem Personalausweis akzeptieren und bis zum Ende der Veranstaltung bzw. bis ihr aufbrecht einbehalten können.

Dazu noch einige Informationen:

Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, dürfen sich, ohne in Begleitung eines/r Erziehungsbeauftragten zu sein, lediglich bis 24 Uhr bei uns im Lenzkeller aufhalten. Die Eltern können jedoch den Aufenthalt in Diskotheken und auf Tanzveranstaltungen länger als 24 Uhr gestatten, in dem sie eine volljährige Person für den bestimmten Abend mit der Erziehung beauftragen.


 - Eine erziehungsbeauftragte Person kann in der Regel nur einen Jugendlichen begleiten.


- Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, dürfen in der Öffentlichkeit außer Bier und Wein keinen Alkohol verzehren. Deshalb darf die erziehungsbeauftragte Person keinen Alkohol an die beaufsichtigte Person weitergeben.

- Der/die Erziehungsbeauftragte muss immer in der Lage sein seine/ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen und sollte sich immer in der Nähe des zu beaufsichtigten Jugendlichen aufhalten.